Allgemeine Geschäftsbedingungen
IT Service – Tobias Krug
Allgemeine Geschäftsbedingungen – IT Service Tobias Krug
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen IT Service Tobias Krug (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB (B2C) als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB (B2B). Die Regelungen dieser AGB gelten für beide Kundengruppen gleichermaßen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, insbesondere bei gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht und zur Gewährleistung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Nachweis des Inhalts solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Die jeweils gĂĽltige Fassung dieser AGB ist auf der Webseite des Anbieters einsehbar. Es gelten die AGB in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt fĂĽr seine Kunden IT-Dienstleistungen im Bereich Beratung, Wartung, Fernsupport, Netzwerktechnik, Hard- und Softwareeinrichtung sowie Webhosting.
(2) Gegenstand der Verträge können insbesondere folgende Leistungen sein: – Fernwartung via Open-Source-Software (z. B. Rustdesk) – IT-Beratung (persönlich, telefonisch oder per Fernzugriff) – Vor-Ort-Service zur Einrichtung oder Problemlösung – Aufbau und Konfiguration von PC-Systemen – Netzwerkinstallation (Router, Endgeräte, WLAN, Kabel) – Smarthome-Integration (z. B. AVM, ioBroker) – Abschluss von Wartungsverträgen mit definiertem Leistungsumfang – Hosting-Produkte (Webspace, Datenbanken, E-Mail)
(3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Vertrag oder dem gebuchten Serviceplan. Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(4) Die Betreuung von Druckern, Scannern oder multifunktionalen Geräten ist grundsätzlich nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(5) Die in der Produktbeschreibung, im Vertrag oder auf der Webseite enthaltenen Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantiezusagen dar, es sei denn, sie sind ausdrĂĽcklich als solche gekennzeichnet.
(6) Webhosting-Leistungen (z. B. Webspace, Domains, Datenbanken) werden durch Drittanbieter wie z. B. Zap-Hosting erbracht. Der Anbieter tritt hierbei ausschließlich als Vermittler oder technischer Integrator auf.
(7) Der Vertrag über die Nutzung dieser Leistungen kommt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und technischen Richtlinien des Drittanbieters.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Datenschutzverletzungen, die durch den externen Hostinganbieter verursacht werden. Eine Haftung für deren Dienste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, digitale Buchung oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistung zustande.
(2) Bei Verbrauchern (B2C) kommt ein verbindlicher Vertrag mit dem Anbieter zustande, wenn der Kunde eine Online-Bestellung oder schriftliche Beauftragung tätigt und diese durch den Anbieter bestätigt wird.
(3) Unternehmer (B2B) erhalten auf Anfrage ein individuelles Angebot, das innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen werden kann.
(4) Die Präsentation von Leistungen auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Leistungsbeschreibung dar.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Anbieter (IT Service Tobias Krug, Tel.: 04151 8789080, E-Mail: [email protected]) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung vor Ablauf der Frist absendet.
(4) Folgen des Widerrufs: Bei wirksamem Widerruf hat der Anbieter alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, binnen vierzehn Tagen ab dem Eingang des Widerrufs zurĂĽckzuzahlen. FĂĽr diese RĂĽckzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprĂĽnglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrĂĽcklich vereinbart.
(5) Ausnahmen: Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Frist beginnen darf und er dabei auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter schuldet die Erbringung der im Vertrag, Angebot oder Serviceplan konkret beschriebenen Leistungen. Ein bestimmter Erfolg ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrĂĽcklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Zum Leistungsumfang gehören unter anderem: – Fehleranalyse und Störungsbehebung – Einrichtung und Wartung von IT-Systemen – Remote-Support und Vor-Ort-Service – Beratung und Umsetzung bei Netzwerkinfrastruktur – Smarthome-Einbindungen – Hosting von Webdiensten – Einrichtung und Administration von Benutzerverwaltungen, z. B. Active Directory
(3) Die Administration von Verzeichnisdiensten (z. B. Active Directory, Exchange, LDAP) und damit verbundene Prozesse wie Benutzeranlage, Gruppenrichtlinien, Zugriffsrechte, Backup oder Synchronisation erfolgt nur im Rahmen eines gültigen SLA bzw. Wartungsvertrags.
(4) Die Verfügbarkeit von Leistungen richtet sich nach den vereinbarten Supportzeiten (Mo–Fr 09:00–13:00 Uhr und Mo–Do 14:00–17:00 Uhr). Bei Störungen außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, es sei denn, es wurde ein Notfall- oder VIP-Servicevertrag abgeschlossen.
(5) Der Anbieter behält sich vor, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer oder Drittsysteme (z. B. Hosting-Provider, Remote-Dienste) zu nutzen. Diese werden sorgfältig ausgewählt.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle fĂĽr die DurchfĂĽhrung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dazu zählen insbesondere: – Gewährleistung des Zugangs zu den betroffenen Geräten, Netzwerken und Systemen – Bereitstellung notwendiger Zugangsdaten, Administratorrechte oder VPN-Zugänge – Freigabe von Firewalls und Sicherheitssoftware zur Fernwartung – Bereitstellung eines kompetenten Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle eingesetzten Geräte den geltenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen und die Voraussetzungen für die angebotenen Dienstleistungen erfüllen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Erbringung der Leistungen keine Änderungen an der betroffenen Infrastruktur vorzunehmen, die die Arbeit des Anbieters behindern oder zu Datenverlust führen könnten.
(4) Bei Wartungsverträgen mit Active Directory- oder Server-Administration hat der Kunde die technische Voraussetzung für Remote-Zugriff (z. B. VPN, RDP oder Drittlösung) sicherzustellen.
(5) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen oder vereinbarte Fristen entsprechend zu verschieben.
§ 7 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Dokumente und Zugangsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(2) Änderungen in der Systemumgebung, Infrastruktur, Benutzeranzahl oder eingesetzter Software, die für die vertraglich vereinbarten Leistungen relevant sind, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde ist fĂĽr die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in seinem Unternehmen selbst verantwortlich, insbesondere im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit. Der Anbieter ĂĽbernimmt keine Rechtsberatung.
(4) Bei vertraglich vereinbarten Fernzugriffen (z. B. zur Administration von Servern, Active Directory, Netzwerktechnik etc.) hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Zugriff technisch sicher und rechtlich zulässig erfolgt.
(5) Im Rahmen von Webhosting- oder Managed-Services sind ausschließlich Inhalte erlaubt, die den gesetzlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Der Kunde trägt hierfür die alleinige Verantwortung.
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die jeweils gültigen Preise für Leistungen, Servicepläne, Hosting oder Zusatzangebote richten sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisverzeichnis des Anbieters oder dem individuell erstellten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich für Verbraucher (B2C) als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Geschäftskunden (B2B) gelten Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.
(3) Wartungsverträge und Servicepläne sind grundsätzlich im Voraus für die gesamte Laufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate) zu bezahlen. Teilzahlungen sind ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Einmalige Leistungen (z. B. Remote-Support, Beratung, Vor-Ort-Service, Material) werden mit separater Rechnung sofort fällig. Der Anbieter ist berechtigt, bei Neukunden oder größeren Aufträgen Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum die Zahlung vollständig geleistet hat. Der Anbieter ist berechtigt, im Verzugsfall Mahngebühren, Verzugszinsen sowie ggf. Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten zu berechnen.
(6) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Verbraucher bei Rückerstattung im Widerrufsfall oder bei unbestrittenen Forderungen.
(7) Rabatte, Sonderaktionen oder Einführungsangebote gelten nur bei vollständiger Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist und verlieren bei Verzug automatisch ihre Gültigkeit.
(8) Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit, ist der Anbieter berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei längeren Laufzeiten informiert der Anbieter rechtzeitig über Änderungen.
§ 9 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Wartungsverträge und Servicepläne haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Diese beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder Zahlungseingang beim Anbieter.
(2) Bei Verbrauchern (B2C) verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).
(3) Bei Unternehmern (B2B) verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.
(4) Für Verbraucher, die Verträge über Fernkommunikationsmittel (z. B. Webseite, E-Mail) abschließen, stellt der Anbieter eine einfache Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung (z. B. durch einen Kündigungsbutton gemäß § 312k BGB).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und der Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht beseitigt wird.
(6) Bei KĂĽndigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Kunden besteht kein Anspruch auf RĂĽckerstattung bereits geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Anbieter stimmt dem ausdrĂĽcklich zu.
(7) Hosting-Produkte oder Drittleistungen (z. B. Domains, Webspace) unterliegen den gesonderten Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese bei Bedarf selbständig zu kündigen.
§ 10 Vor-Ort-Leistungen, Terminpflichten und Infrastruktur
(1) Vor-Ort-Leistungen werden innerhalb der Servicezeiten Mo–Fr von 09:00 bis 13:00 Uhr und Mo–Do von 14:00 bis 17:00 Uhr erbracht. Abweichungen sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung oder bei gebuchtem Notdienst möglich.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, gebuchte Termine zuverlässig wahrzunehmen und für ungehinderten Zugang zu den betroffenen Geräten, Netzwerken oder Räumen zu sorgen. Verzögerungen durch fehlende Zugänglichkeit, defekte Technik oder nicht vorbereitete Systeme können als Ausfallzeit berechnet werden.
(3) Ist eine Durchführung der vereinbarten Leistungen vor Ort aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. keine Schlüssel, System nicht zugänglich, notwendige Hardware nicht vorhanden), nicht möglich, so wird die vereinbarte Anfahrt und ein pauschaler Ausfallaufwand von 70,00 € berechnet.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, benötigtes Material (z. B. Kabel, Switche, Steckdosenleisten, Wandhalterungen, Geräte) in ausreichender Menge und Qualität bereit zu halten. Ist dies nicht gewährleistet, kann der Einsatz abgebrochen oder kostenpflichtig verlängert werden.
(5) Sofern Systeme nicht remote erreichbar sind und keine vereinbarte VPN-Verbindung besteht, kann der Anbieter nicht zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet werden. Eventuelle Verzögerungen oder Mehraufwände gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Eine Garantie für den Erfolg des Einsatzes vor Ort kann nicht gegeben werden, wenn die Bedingungen nicht den Mindestvoraussetzungen entsprechen oder der Kunde technische Eingriffe während des Einsatzes vornimmt.
(7) In Serviceplänen inkludierte Vor-Ort-Leistungen sind ausschließlich für den Nahbereich vorgesehen (z. B. bis 30 km Umkreis). Darüber hinaus anfallende Fahrtkosten, Hotelübernachtungen oder Spesen sind vom Kunden zu tragen.
§ 11 Fahrtkosten, Spesen, Zusatzkosten und Notdienstzuschläge
(1) Für alle Vor-Ort-Termine – auch innerhalb von Serviceplänen – werden Fahrtkosten berechnet. Die Fahrtkosten betragen 0,50 € je gefahrenem Kilometer ab dem 1. Kilometer (Hin- und Rückweg), berechnet ab dem Unternehmenssitz des Anbieters.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, zusätzlich anfallende Kosten für Parkgebühren, Maut oder öffentliche Verkehrsmittel zu übernehmen, sofern diese für den Zugang zum Einsatzort notwendig sind.
(3) Einsätze, die einen längeren Aufenthalt erfordern (z. B. bei Kunden über 100 km entfernt), können pauschale Spesensätze sowie Hotelübernachtungen nach vorheriger Absprache oder nach Aufwand erfordern. Diese werden gesondert abgerechnet.
(4) Als Spesenpauschale kann der Anbieter für mehrtägige Einsätze eine Tagespauschale in Höhe von 25,00 € je Kalendertag berechnen. Hotelkosten werden gegen Nachweis weiterberechnet.
(5) Notdiensteinsätze (z. B. an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der regulären Servicezeiten) sind ausschließlich Kunden mit entsprechendem SLA (z. B. Premium Plus oder VIP Vertrag) vorbehalten. Für spontane Notfalleinsätze ohne SLA kann ein Notdienstzuschlag in Höhe von 50 % auf die regulären Stundensätze berechnet werden.
(6) Alle Zusatzkosten (z. B. für Material, Leihgeräte, Adapter, Softwarelizenzen) sind im Vorfeld anzufragen oder werden mit vorheriger Zustimmung des Kunden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
(7) Sollte der Kunde ohne vorherige Absprache einen Termin absagen oder nicht antreffen sein, obwohl ein Einsatz vereinbart wurde, kann der Anbieter eine Ausfallpauschale in Höhe von 70,00 € sowie die angefallenen Fahrtkosten in Rechnung stellen.
§ 12 Backup-Verantwortung und optionale Sicherungslösungen
(1) Die regelmäßige, vollständige und funktionsfähige Datensicherung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Verpflichtung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein Verlust von Daten erhebliche Schäden verursachen kann. Er ist verpflichtet, regelmäßig und eigenverantwortlich Sicherungskopien aller relevanten Systeme und Daten zu erstellen und zu überprüfen.
(3) Die Durchführung, Kontrolle und Wiederherstellung von Datensicherungen durch den Anbieter ist nicht Bestandteil allgemeiner Servicepläne, sondern muss separat beauftragt und vergütet werden.
(4) Sofern der Anbieter im Rahmen eines Einzelauftrags oder eines SLA mit der Implementierung oder Kontrolle von Backup-Systemen (z. B. NAS, Cloud, Sicherungslaufwerke) beauftragt wird, ist dies kein Freibrief für fortlaufende Sicherstellung der Backup-Funktionalität. Der Kunde bleibt verpflichtet, regelmäßige Testwiederherstellungen durchzuführen oder beauftragen zu lassen.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch fehlende oder fehlerhafte Sicherungskonzepte, technische Störungen, Bedienungsfehler oder Sicherheitsverletzungen beim Kunden oder bei Drittanbietern entstehen.
(6) Wird im Rahmen von Hosting-Leistungen ein Backup durch Drittanbieter wie z. B. Zap-Hosting angeboten, gelten ausschließlich deren technische und rechtliche Rahmenbedingungen. Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung solcher Leistungen die Verantwortung weiterhin beim Kunden verbleibt.
(7) Auf Wunsch kann eine gesonderte Backup-Beratung, Backup-Einrichtung oder Backup-Monitoring gegen Aufpreis angeboten werden. Die Konditionen richten sich nach dem individuellen Angebot oder Wartungsvertrag.
§ 13 Haftung und Haftungsausschlüsse
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ebenso wird eine Haftung für Datenverlust ausgeschlossen, sofern der Kunde es versäumt hat, rechtzeitig und vollständig Datensicherungen vorzunehmen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Leistungsmängel, die auf fehlerhafte Technik, fehlende Mitwirkungspflichten des Kunden oder auf Dritte zurückzuführen sind (z. B. Hostinganbieter, Internetprovider, Stromausfälle, Fremdsoftware).
(5) Eine Haftung für Geräte oder Systeme, die ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang gehören (z. B. Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte), wird vollständig ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde solche Geräte in seiner Infrastruktur einsetzt.
(6) Der Anbieter ĂĽbernimmt keine Haftung fĂĽr Inhalte, Daten oder rechtliche Verpflichtungen bei durch den Kunden selbst betriebenen oder gehosteten Systemen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem Verschweigen eines Mangels bleibt unberührt.
(8) Bei Verlust von Hardware, Diebstahl, Brand, Wasserschäden oder anderen externen Risiken haftet der Anbieter nur im Rahmen von Transportversicherungen oder, falls individuell vereinbart, gemäß schriftlicher Zusatzvereinbarung.
(9) Bei durch den Kunden verursachter Unzugänglichkeit (z. B. kein Zutritt zum Einsatzort, deaktivierte Zugänge, gesperrte Systeme) haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen oder nicht erfüllte Leistungspflichten.
§ 14 Garantiebedingungen
(1) Der Anbieter gibt keine selbstständigen Garantien im Sinne des § 443 BGB, es sei denn, solche werden ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnet.
(2) Gesetzliche Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB bleiben unberührt. Diese gelten uneingeschränkt für Verbraucher (B2C) bei Verträgen über den Kauf von Produkten (z. B. vorkonfigurierte Systeme, Hardware-Komponenten).
(3) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionstüchtigkeit oder Kompatibilität von Hard- oder Software, die durch den Kunden selbst beschafft wurde, insbesondere bei gebrauchten oder nicht abgestimmten Komponenten.
(4) Herstellergarantien für Hardwareprodukte (z. B. Mainboards, Speicher, Netzteile) richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Anbieter tritt hierbei nicht als Garantiegeber auf.
(5) Eine Garantie für die Fehlerfreiheit, Eignung oder Dauerverfügbarkeit von Softwarelösungen (z. B. Open-Source-Programme, Fernwartungstools, Hosting-Panels) wird nicht übernommen.
(6) Im Falle von Reparaturen oder Eingriffen durch Dritte erlischt jede mögliche Haftung oder Kulanzverpflichtung des Anbieters, sofern diese nicht ausdrücklich im Rahmen eines Vertrags gestattet wurde.
(7) Bei Serviceleistungen, wie Installation, Konfiguration oder Beratung, handelt es sich um Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder funktionellen Erfolg wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(8) Der Anbieter behält sich das Recht vor, in Kulanzfällen freiwillige Garantieleistungen zu erbringen, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Hieraus entsteht kein zukünftiger Rechtsanspruch.
§ 15 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach § 437 ff. BGB. Bei Mängeln an gelieferten Produkten oder Leistungen steht dem Verbraucher innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu.
(2) Unternehmer (B2B) sind verpflichtet, gelieferte Waren oder Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).
(3) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate ab Übergabe oder Fertigstellung, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Garantie vor. Bei Verbrauchern bleibt die Frist von 24 Monaten bestehen.
(4) Im Gewährleistungsfall hat der Anbieter das Recht, zunächst nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Erst wenn diese fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
(5) GewährleistungsansprĂĽche bestehen nicht bei: – Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung – Eingriffen Dritter oder eigenmächtige Reparaturversuche – VerschleiĂźteilen und Verbrauchsmaterialien – Softwarefehlern in Dritt- oder Open-Source-Anwendungen, sofern nicht vom Anbieter selbst erstellt
(6) Ansprüche auf Schadensersatz richten sich ausschließlich nach § 13 dieser AGB (Haftung und Haftungsausschluss).
(7) Ein Anspruch auf kostenlosen Vor-Ort-Service im Rahmen der Gewährleistung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder vertraglich eingeschlossen wurde. Andernfalls trägt der Kunde die Kosten für Anfahrt und Servicezeit.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, Gewährleistungsansprüche abzulehnen, solange der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder ihm die Prüfung des Mangels ohne eigenes Verschulden nicht möglich gemacht wird.
§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Webdienste
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschlieĂźlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder mit Einwilligung des Kunden erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit abrufbar unter www.it-krug.de/datenschutz.
(3) Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlich ist.
(4) Bei der Beauftragung von Drittanbietern (z. B. Zap-Hosting, Anbieter von Domain- oder Maildiensten) wird der Kunde ggf. selbst zum Vertragspartner und ist für die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien auf diesen Plattformen selbst verantwortlich.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen Datenschutzgesetze oder Sicherheitsmängel, die beim Einsatz von Drittplattformen, Hostinglösungen oder Fremdsoftware (z. B. Open-Source-Tools) außerhalb seines Einflussbereichs entstehen.
(6) Erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Kunden im Rahmen einer Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO (z. B. bei Hosting, IT-Administration, Serverpflege), wird ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) angeboten und auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei Bedarf selbstständig auf eine ordnungsgemäße Datenschutzorganisation innerhalb seines Unternehmens zu achten. Der Anbieter übernimmt keine rechtsverbindliche Datenschutzberatung im Sinne des Art. 37 ff. DSGVO.
(8) Der Anbieter verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, Subunternehmer oder Partner, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, zur Vertraulichkeit und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu verpflichten.
§ 17 Geheimhaltung und Schutzrechte
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und betrieblichen Abläufe vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, Informationen des Kunden nur an eigene Mitarbeitende oder beauftragte Subunternehmer weiterzugeben, sofern dies zur VertragserfĂĽllung erforderlich ist. Alle beauftragten Personen werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vertrauliche Informationen klar als solche zu kennzeichnen. Soweit keine Kennzeichnung erfolgt, gelten nur technisch relevante oder geschäftlich kritische Informationen als schutzwürdig im Sinne dieser AGB.
(4) Alle vom Anbieter erstellten Dokumentationen, Konzepte, Skripte, Tools oder Quellcodes verbleiben im geistigen Eigentum des Anbieters, sofern sie nicht ausdrücklich zur freien Nutzung übertragen wurden. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, vom Anbieter erhaltene Zugangsdaten, Konfigurationskennwörter und Systemeinstellungen sorgfältig zu sichern und Dritten keinen Zugriff zu gewähren. Für Missbrauch durch fahrlässigen Umgang haftet der Kunde selbst.
(6) Eine Nutzung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Leistungen des Anbieters außerhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
(7) Der Anbieter behält sich vor, bei Verletzungen der Vertraulichkeit oder bei unzulässiger Weiterverwendung von Materialien oder Know-how eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Weitergehende zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 18 Vertragsstrafen, Unzugänglichkeit und Verzögerungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine, Zugänge und technische Voraussetzungen für die Leistungserbringung rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, können daraus entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Ist eine vereinbarte Leistung aufgrund von Unzugänglichkeit, Nichterscheinen, falschen Zugangsdaten oder nicht bereitgestellter Infrastruktur (z. B. fehlender VPN-Zugang, abgeschlossene Räume, deaktivierte Server) nicht durchführbar, gilt die Leistung als vom Kunden schuldhaft verhindert.
(3) In diesen Fällen kann der Anbieter dem Kunden eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 70,00 € je Einsatz zzgl. der tatsächlich entstandenen Anfahrtskosten berechnen.
(4) Sollte der Kunde wiederholt Termine absagen oder schuldhaft verhindern, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kĂĽndigen oder vom Vertrag zurĂĽckzutreten. Bereits gezahlte VergĂĽtungen werden in diesem Fall nicht erstattet.
(5) Kommt es durch unzureichende Mitwirkung des Kunden zu wiederholten Verzögerungen bei Projekten, Serviceeinsätzen oder Systemeinrichtungen, kann der Anbieter für jeden Fall eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 250,00 € geltend machen, wenn dies nachweislich zu finanziellen oder organisatorischen Mehraufwänden führt.
(6) Weitergehende Rechte des Anbieters – insbesondere auf Schadenersatz – bleiben hiervon unberührt.
§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters (Schwarzenbek). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel selbst.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der Website informiert. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gelten die neuen AGB als angenommen.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung / Online-Streitbeilegung
(1) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben dort die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungen außergerichtlich beizulegen.
(3) Sollte es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, ist der Anbieter bemüht, gemeinsam mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Stand Mai 2025