Allgemeine Geschaeftsbedingungen
IT Service Tobias Krug
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten fuer alle Vertraege, Lieferungen und Leistungen der Firma IT Service Tobias Krug, Torgelower Strasse 3F, 21493 Schwarzenbek (nachfolgend "Auftragnehmer"), mit ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch fuer alle kuenftigen Geschaeftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdruecklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch die tatsaechliche Ausfuehrung der Leistung zustande.
(3) Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag fuer die Dauer von 14 Tagen gebunden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestaetigung oder dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Service Level Agreement (SLA).
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Aenderungen und Ergaenzungen der Leistungen beduerfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Soweit der Auftragnehmer fuer den Auftraggeber Software von Drittanbietern beschafft oder installiert, gelten ergaenzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugaenge und Unterlagen rechtzeitig und kostenlos zur Verfuegung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen der Vertragsdurchfuehrung Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Auftraggeber ist fuer die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor Beginn von Arbeiten durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber eine vollstaendige Datensicherung durchzufuehren, soweit dies technisch moeglich ist.
§ 5 Verguetung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Verguetung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestaetigung oder dem vereinbarten Stundensatz. Alle Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Anfahrtskosten werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe zu berechnen.
§ 6 Gewaehrleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet fuer die ordnungsgemaesse Erbringung der vereinbarten Leistungen. Gewaehrleistungsansprueche verjahren nach den gesetzlichen Fristen.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers fuer leichte Fahrlaessigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind.
(3) Die Haftung fuer Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschraenkt, der bei regelmaessiger und gefaehrdungsgerechter Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten waere.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfuellungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchfuehrung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur fuer vertragliche Zwecke zu verwenden.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemaess den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Naeheres regelt die Datenschutzerklaerung.
(3) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 8 Fernwartung
(1) Bei der Durchfuehrung von Fernwartungsarbeiten erhaelt der Auftragnehmer temporaeren Zugriff auf die Systeme des Auftraggebers. Der Zugriff erfolgt ausschliesslich ueber verschluesselte Verbindungen.
(2) Der Auftraggeber kann die Fernwartungssitzung jederzeit beenden.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, waehrend der Fernwartung keine Daten des Auftraggebers einzusehen, zu kopieren oder zu veraendern, die nicht fuer die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
§ 9 Laufzeit und Kuendigung
(1) Einzelauftraege enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Dauerschuldverhaeltnisse (z.B. SLAs, Hosting-Vertraege) koennen von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekuendigt werden, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfuellungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, Schwarzenbek.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen dadurch nicht beruehrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung moeglichst nahe kommt.
(4) Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfen der Schriftform. Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Maerz 2026