Was ist ein AVV?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wir im Rahmen unserer IT-Dienstleistungen in Ihrem Auftrag verarbeiten. Er stellt sicher, dass diese Verarbeitung den Vorgaben der DSGVO entspricht.
Wann wird ein AVV benötigt?
Sobald wir im Rahmen unserer Leistungen (z. B. IT-Betreuung, Fernwartung, Hosting-Vermittlung) Zugriff auf personenbezogene Daten Ihres Unternehmens haben, ist der Abschluss eines AVV erforderlich.
Inhalt des AVV
Der AVV regelt unter anderem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, die Kategorien betroffener Personen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), etwaige Unterauftragsverhältnisse sowie Ihre Weisungs- und Kontrollrechte.
AVV anfordern
Sie benötigen einen AVV für die Zusammenarbeit mit uns? Kontaktieren Sie uns – wir stellen Ihnen den Vertrag zur Verfügung und stimmen die Details mit Ihnen ab.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Vertragsfassung sollte vor Abschluss geprüft werden.